Arbeitsmedizinische Prävention als Verpflichtung?
Wir machen einen Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeiter daraus!

Jedes Unternehmen hat laut ASchG eine arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten. Frequenz und Ausmaß hängen dabei von der Größe des Unternehmens ab. Mehr dazu >>

Wir bieten direkt bei Ihnen im Betrieb hochwertige arbeitsmedizinische Leistungen gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

Unsere arbeitsmedizinische Prävention beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

Begehungen der Arbeitsplätze
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Arbeitsmedizinische Beratung der Arbeitgeber:innen
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Arbeitsmedizinische Sprechstunde
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Impfaktionen
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Vorsorgeuntersuchungen zu spezifischen Arbeitsbelastungen (zB Lungenfunktion, Sehtests)
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Organisation von Erste-Hilfe-Kursen
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Beratung von werdenden Müttern gem. Mutterschutzgesetz
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Eignungs- und Folgeuntersuchungen gem. §49 ASchG (G-Untersuchungen)
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Betriebliche Wiedereingliederung