Arbeitssicherheit – umfassende Betreuung und Beratung

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist jedes Unternehmen verpflichtet, für eine sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen. Der Umfang richtet sich nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial. Mehr dazu >>

Wir bieten Ihnen direkt vor Ort im Betrieb eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung – praxisnah, rechtssicher und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unsere Leistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung beinhalten unter anderem:

Begehungen der Arbeitsplätze
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Beratung der Arbeitgeber:innen und Mitarbeitenden
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Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
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Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln
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Beurteilung von Arbeitsstoffen, Lärm, Beleuchtung und Raumklima
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Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen
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Unfallanalyse und Unterstützung bei der Ableitung von Präventionsmaßnahmen
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Beratung bei der Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)